Wien - Für Martin Ras ist es längst ein Kampf um Gerechtigkeit geworden. Im Jahr 2002 hat er seinen Zivildienst beim Wiener Roten Kreuz abgeleistet. 180 Euro im Monat bekam er damals für Verpflegung zugesprochen. Viel zu wenig, sagt er - später wird ihm der Verfassungsgerichtshof Recht geben. Mehr zum Thema Recht document.getElementsByName('ASC1876844928')[0].href='/AdServer/redirect/CSANV2_redirect.asp?File=7895&round=1876844928'; function omi1876844928() {window.status='Mehr zum Thema Recht'; return true;} function omo1876844928() {window.status=''; return true;}
Rechtsschutz- versicherung online bei Züritel bezahlte Einschaltung In einem Erkenntnis von Oktober 2005 hat der VfGH die bei Zivildienstorganisationen üblichen sechs Euro täglich sogar für "deutlich" zu wenig befunden. "Angemessen" sei vielmehr ein Betrag von 13,60 pro Tag, erklärten die Höchstrichter damals.
Zwei Herdplatten für 120 Zivis
Seither streitet Ras um die ihm zustehende Rückzahlung. Und steht sozusagen auf Kriegsfuß mit einer Verordnung. Diese gesteht den Zivi-Einrichtungen Abschläge zu, wenn es etwa eine Kochmöglichkeit gab. "Seltsam ist, dass bei mir eine Verordnung angewandt wird, die erst Jahre nach meinem Zivildienst erlassen worden ist", ärgert sich Ras. Er hätte in seiner Dienststelle kochen können, heißt es vonseiten der Zivildienstserviceagentur, die die Rückzahlungen für das Innenministerium abwickelt.
Dass rund 120 Zivis sich zwei Herdplatten hätten teilen müssen, wird nicht dazugesagt. Auch nicht, dass er als Helfer beim Krankentransport immer unterwegs war. Ras wartet nun nur noch auf den Bescheid des Innenministeriums. Dann wird er den Gang zum Höchstgericht antreten. Und er wird nicht alleine vorstellig werden, denn so Ras: "In meinem Umfeld kenne ich noch einige."
Nachzahlung
Stefan Speck etwa. Der heute 23-Jährige war Einsatzfahrer beim Roten Kreuz in Vöcklabruck, ebenfalls für sechs Euro am Tag. Das Innenministerium hat ihm nun eine Nachzahlung von 1500 Euro bescheinigt - womit noch immer 1300 Euro fehlen, würden die vollen 13,60 plus Zinsen verrechnet. Auch Speck kann die Einwände der Zivildienstserviceagentur nicht verstehen: "Es ist schön, wenn ein Kühlschrank in der Küche steht", sagt er zum Standard, aber wenn man von sieben bis 15 Uhr unterwegs sei, sei das eben nur wenig dienlich.
Der stellvertretende Behördenleiter, Ferdinand Mayer, meint, beim Thema Küche "prallen Sichtweisen aufeinander". Die Serviceagentur gehe bei ihren Berechnungen jedenfalls davon aus, dass die Essenszubereitung "analog zu einem normalen Beschäftigungsverhältnis" möglich sein muss. Und im Büro könne man ja auch nicht immer kochen, wenn man gerade Lust hat.
Für Ex-Zivi Speck hat die Agentur bislang nur eines positiv abgewickelt: Jene 1500 Euro, die er bereits zugesprochen bekommen hat, wurden auch binnen einer Woche ausbezahlt. Klagen will er trotzdem, denn: "Was Recht ist, soll auch Recht bleiben."
Klagen will auch SP-Justizsprecher Hannes Jarolim. Allerdings nicht mehr als Vertrauensanwalt der Zivildiener. Er vertritt jetzt den Arbeitersamariterbund, der sich dagegen wehrt, die durch die Rückzahlung entstehenden Mehrkosten nur zum Teil vom Bund ersetzt zu bekommen. "Das ist natürlich nichts, was die Zivildiener unmittelbar freut", weiß Jarolim. Die Seiten habe er deswegen aber nicht gewechselt, wie es ihm Grünen-Zivi-Sprecherin Theresia Haidlmayr vorwirft. Sie will jenen Zivis, die sich erneut an den VfGH wenden, aus Mitteln des grünen Bürgerinitiativenfonds helfen.
Die Zivildiensteinrichtungen kämpfen nebenbei noch an einer anderen Front: Mit Zivildiener-Personalmangel. Im Februar 2007 blieb jede vierte Stelle unbesetzt. In der Steiermark wurden beispielsweise von 150 angeforderten Zivildienern nur 58 zugewiesen. (von Peter Mayr und Karin Moser/DER STANDARD, Printausgabe, 11.4.2007)
Quelle: derStandard.at 10.04.2007 |