Wien im November 2004
Einer der vier Grundpfeiler der Europäischen Union ist der des freien Warenverkehrs. Dieser ist aber, was den Kfz-Eigenimport für Privatpersonen betrifft, anscheinend noch lange nicht gegeben. Es gibt viel zu viele bürokratische Barrieren der Nationalstaaten, die den Bürger unnötig behindern auch diese Ware frei zu bewegen.
Am 27. 2004 Mai importierte ich einen Renault Twingo (Baujahr 1997) von Frankreich nach Österreich, den ich jedoch aufgrund der bürokratischen Hürden- wie wir am Ende des Briefes feststellen werden - erst im September anmelden konnte.
Hier die Chronologie der Ereignisse
27.05.04: Import aus Frankreich, Überstellung des KFZ.
01.06.04: Antrag auf einen Termin bei der NÖ Landesregierung zur Überprüfung des KFZ.
29.06.04: Überprüfung des KFZ durch die Prüfstelle der NÖ Landesregierung. Ergebnis: Lambda-Wert des Katalysators ist angeblich über dem Grenzwert. Technisches Datenblatt oder COC-Zertifikat fehlt.
1.7.2004: Antrag auf Termin für die Überprüfung bei der MA46. Die Rathausbeamten sind anscheinend mit der Zahl der Typisierungen überfordert. Mir wird der 26. August als Termin bekannt gegeben.
02.07.04: Antrag bei Renault in Frankreich und in der Slowakei für ein COC-Zertifikat.
Die Slowakei entpuppt sich als billiger und weniger bürokratisch.
11.07.04. COC-Zertifikat in Kopie trifft aus der Slowakei ein.
26.07.04: Antrag um Erteilung eines Typenscheins aufgrund eines COC-Zertifikats bei Renault Österreich. Abgelehnt am 29.07.2004, da letzteres nicht auf einem "Spezialpapier" mit Unterschrift von Renault Frankreich ausgestellt wurde! Anscheinend weiß dies Renault in der Slowakei nicht. Ich kenne das "Spezialpapier" auch nicht!
28.07.04: Brief von Renault France trifft ein mit der Aufforderung die Unterlagen vollständig auszufüllen, obwohl diese vollständig ausgefüllt wurden!
30.07.04: Renault France schickt ein technisches Datenblatt, da es kein COC-Zertifikat für diesen Typ gibt. Die Konfusion ist perfekt!
26.8.04: Typisierung und Einzelgenehmigung bei der MA46 nach 2,5 Stunden erfolgreich bestanden.
30:08.04: Zahlung der NoVa beim Finanzamt, leider geht dies nicht per FinanzOnline!
08.09.04: Endlich sind die Dokumente im Briefkasten. Solange dauert das beim Finanzamt!
10.09.04: Anmeldung des KFZ bei einer Versicherung innerhalb von 3 Stunden! So schnell kann das gehen.
Fast 3 ½ Monate für eine KFZ-Zulassung ist einfach zu lange. Außerdem steht auf der Website der Europäischen Kommission folgendes zur Typisierung http://europa.eu.int/citizensrights/index_de.cfm?action=factsheet&area=car&factsheet=deliveryregistration&country=at&lang=de :
Das Betriebserlaubnisverfahren darf sich keinesfalls über Gebühr lange hinziehen, für Sie mit überhöhten Kosten verbunden sein oder der Einholung von Informationen dienen, die bereits in Ihren Unterlagen enthalten sind.
Daher drängt sich mir folgende Frage auf: Sind die österreichischen Politiker und Entscheidungsträger schlechte Europäer, weil sie es verabsäumen, eine schnelle Kfz-Zulassung für den Bürger zu ermöglichen?
Kfz-Importe durch europäische Bürgerinnen und Bürger werden durch bürokratische Barrieren fast unmöglich gemacht! |
Bis ich dieses Auto anmelden konnte, mussten viele bürokratische Hürden genommen werden, die ich hier im Detail erläutern möchte.
Das C.O.C-Zertifikat (certificate of conformity)
Info Website: http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/typen.htm#coc
Der Kauf des COC-Zertifikat wäre für einen österreichischen Bürger, der nicht fließend Französisch und Englisch spricht, nicht möglich gewesen!
Um zu diesem Zertifikat zu kommen wandte ich mich an den Generalimporteur Renault Österreich. Dort konnte mir leider kein COC-Zertifikat ausgestellt werden, ich sollte mich an Renault in Frankreich wenden. Telefonnummer wurde mir keine gegeben!
Bei Renault Österreich hätte ich ein technisches Datenblatt um € 70 erwerben können, dieses hätte allerdings nicht gereicht, um mir vom Generalimporteur einen Typenschein ausstellen zu lassen (dies ist ja seit 1999 möglich). Auch konnte der Generalimporteur nicht eindeutig feststellen, ob es für dieses Auto eine europaweite Zulassung, sprich ein COC-Zertifikat gibt.
Frau K. (Name der Redaktion bekannt) vom BM f. VIT schrieb mir am 1.6.2004 Folgendes: "Beim Kauf eines Neufahrzeuges innerhalb der EU wird das COC-Papier im Regelfall nur auf Verlangen ausgestellt. Fehlt das COC-Papier daher für einen Gebrauchtwagen, der eine EU-Betriebserlaubnis hat, kann dieses nachträglich nicht mehr erlangt werden."
Diese Information sollte sich als falsch herausstellen. Nach 2 Briefen an Renault S.A.S. Service ITG und mehrstündigen Telefongesprächen im Juli (nur auf Französisch, da niemand Englisch oder Deutsch konnte. Dies ist einem normalen österreichischen Bürger nicht zuzumuten!) mit dieser Abteilung und der Zentrale von Renault fand ich heraus, dass man sehr wohl nachträglich ein COC-Zertifikat für gebrauchte KFZ bekommen kann.
Hier die Adresse:
Renault S.A.S
Service ITG France N° 00673
API: BCS 00C 35-5
860, Quai de Stalingrad
F-92109 Boulogne Billancourt
Frankreich
Seltsame Geschäftspraxis
Bei Renault Österreich (Eigentümer ist Renault France) bekommt man ein technisches Datenblatt um € 70.
Bei Renault France bekommt man ein COC-Zertifikat um € 70 (in Form eines Schecks), aber ein technisches Datenblatt ist gratis!
Bei Renault Slowakei bekam ich eine Kopie COC-Zertifikat auf E-Mail-Anfrage gratis zugeschickt.
Allerdings meinte Renault France später, dass es für meinen KFZ-Typ (Baujahr 1997) kein solches Zertifikat gäbe!
Aber auf folgender Seite steht:
http://www.help.gv.at/Content.Node/48/Seite.480500.html#Intbetr
" Hinweis: Grundsätzlich sind Personenkraftwagen, die mit einer Betriebserlaubnis nach dem 1. Jänner 1996 ausgestattet worden sind, einem gemeinschaftlichen Typengenehmigungsverfahren (EWG-Typengenehmigung) unterzogen worden. Damit sind Sie automatisch im Besitz einer Betriebserlaubnis mit EWG-Typengenehmigung, die von den Behörden sämtlicher Mitgliedstaaten anerkannt wird."
Ist es eigentlich europaweit geregelt, wie viel derzeit für ein solches Zertifikat verlangt werden darf?
Leider ist auf keiner offiziellen Website der Republik Österreich vermerkt, wie ein COC-Zertifikat auszusehen hat. Renault Österreich hat das Zertifikat aus der Slowakei mit der Begründung abgelehnt, dass es u. A. nicht auf einem speziellen Papier gedruckt worden wäre.
Notarielle Beglaubigung
Renault Österreich verlangt einen notariell beglaubigten Kauf- oder Schenkungsvertrag. Die MA46 begnügt sich auch mit einem nicht beglaubigten Vertag.
Die Rechtslage scheint hier unklar zu sein, in Frankreich reicht bei Schenkungen oder Verkäufen von KFZ das Ausfüllen eines" certificat de cession d'un vehicule ". Dies sollte auch europaweit anerkannt sein.
Auf der Seite vom ÖAMTC steht folgendes: Anm. EU: Nach EU - Recht ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich, aber ob dies sofort von allen Behörden erkannt wird, steht in den Sternen. Typisierung eines KFZ
Obwohl die Beamten der KFZ-Überprüfungsstelle der NÖ-Landesregierung und die der MA46 sehr freundlich waren, ändert dies nichts an der mühsamen und in meinen Augen unnötigen Prozedur.
Warum wird ein Auto, welches zuvor in Frankreich einem kompletten Service und einer technischen Überprüfung unterzogen worden war, noch einmal überprüft, wenn die Verkehrstüchtigkeit gegeben ist? Vertraut der Österreichische Staat den anderen EU-Staaten nicht?
Als ich es das erste Mal bei der KFZ-Überprüfungsstelle der NÖ-Landesregierung in Brunn/Gebirge versuchte, scheiterte es an den Abgaswerten (interessanterweise nicht bei der MA46!).
Doch auf der Seite http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061500.html steht: " Ein importiertes Gebrauchtauto muss den strengsten zu diesem Zeitpunkt geltenden Abgas-, Lärm- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen. Gebrauchtfahrzeuge, die nach dem 1. Oktober 1994 erstmals in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen wurden, entsprechen diesen Vorschriften." Wieso wurde mein KFZ auf Abgaswerte überprüft?
Wieso muss man so lange auf einen Termin warten; bei der MA46 aufgrund des geringen Personalstands im Sommer ganze 2 Monate und das, obwohl man mit ausländischen Kennzeichen nur max. 3 Tage in Österreich fahren darf! http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061500.html
Die Überführung des Kfz erfolgt mit ausländischem Überstellungskennzeichen (darf drei Tage verwendet werden, wenn der/die FahrzeughalterIn seinen/ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat) und einer Kurzversicherung. Diese erhält man bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Land bzw. erfolgt die Besorgung durch den/die HändlerIn.
Wieso wird die anscheinend gute Auftragslage bei der M46 nicht dafür genützt, mehr Personal anzustellen? Vielleicht kann dies der Wiener Gemeinderat beantworten.
Leider gibt es auch nur unvollständige Preisangaben. Es sind nur Richtwerte aufgelistet.
http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/pruefst.htm
In Niederösterreich werden beispielsweise € 110.- genannt, auf help.gv.at steht € 109.- für die Einzelgenehmigung. Gekostet hat dies letztendlich € 121,80.-, also um ca. 11 % mehr als der Durchschnittspreis der obigen Beträge.
Zulassungsbescheinigung - Carte Grise
Obwohl bei der Bereifung in Frankreich bei diesem Auto 3 Größen zugelassen waren (145/70 R13, 145/80 R13 und 155/70 R13) wurden von der Zulassungsbehörde nur 2 Größen eingetragen: 145/70 R13 und 155/70 R13. Ist dies reine Willkür der Beamten?
Außerdem sollte die carte grise, das Pendant zur Zulassungsbescheinigung, völlig ausreichend sein, auch wenn weniger Daten vorhanden sind als in der Zulassungsbescheinigung.
Pickerl gem. § 57a KFG
Obwohl das Auto in Frankreich eine Überprüfung im Dezember 2003 hinter sich hatte, musste es hier noch einmal geprüft werden. Allerdings wurde das Pickerl nicht bis zum 8/2005, also 1 Jahr nach der Überprüfung, ausgestellt, sondern nur bis zum 1/2005 (dem Zulassungsmonat).
Wieso wird einer Überprüfung eines anderen EU-Landes weniger vertraut als der des eigenen?
NoVA
Leider steht auf der Seite vom BM für Finanzen http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes1682/Fahrzeugeigenimport1683/EinfuhrauseinemEUMi1698/_start.htm viel zu wenig darüber wie man diese berechnet, die Formulare sind schwer zu finden und leider kann man keine Eingaben auf FinanzOnline machen.
Am Telefon erfuhr ich im Finanzamt im 3. Wiener Gemeindebezirk Anfang September 2004, dass man nicht mehr 20% Mehrwertsteuer auf die NoVA entrichten müsse, obwohl dies anders auf den Formularen (NOVA 2) verzeichnet war. Wer sich nicht vorher telefonisch erkundigt, der zahlt zu viel!
Bekommen jene Bürger, die in der letzten Zeit zu viel NoVA bezahlt haben, ihr Geld zurück?
Meine Forderungen an die europäischen Entscheidungsträger
Automatische und kostenlose Ausstellung eines "certificate of conformity". Dies gehört ja zum Autokauf dazu. Einstweilen ist dies nur eine Hürde der Autohersteller, die einen Eigenimport erschweren wollen.
Sollte ein Auto im Jahr des Eigenimports einer technischen Überprüfung im Herkunftsland unterzogen worden sein, so müssen alle anderen Überprüfungen wie beispielsweise die " Pickerlüberprüfung" gem. § 57a KFG entfallen.
Mit einem COC-Zertifikat sollte man gleich zur Anmeldebehörde fahren und das importierte Auto anmelden können. Alle relevanten Daten sollten aus diesem Zertifikat ersichtlich sein.
Weniger Bürokratie für die Bürger Europas!
Tipps der EU
"Wenn Sie länger als sechs Monate im Gastland wohnen und Ihr Fahrzeug benutzen, sollten Sie es dort zulassen. Unter Umständen müssen Sie eine Zulassungssteuer zahlen. Die Zulassung sollte innerhalb von sechs Monaten nach Überführung des Fahrzeugs in das Gastland erfolgen. Bei der Zulassung können die nationalen Behörden überprüfen, ob das Fahrzeug die gesetzlichen Sicherheitsnormen erfüllt (technische Konformität und technische Überwachung). Bringen Sie alle nötigen technischen Unterlagen mit, und lassen Sie sie nach Möglichkeit übersetzen."
Sie können diese Informationen auf der folgenden Webseite nachlesen: http://ec.europa.eu/youreurope/nav/en/citizens/working/before-moving/index_de.html
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Seite der Generaldirektion (GD) Steuern und Zollunion: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/other_taxes/passenger_car/index_de.htm
Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die GD Steuern und Zollunion, mit Hilfe des folgenden Kontaktformulars: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/contact/index_de.htm
Links zu den Webseiten der nationalen Steuerbehörden finden Sie auf der Webseite der oben genannten GD unter folgender Adresse: http://europa.eu/abc/european_countries/eu_members/france/index_de.htm
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